Was ist eine Umstempelbescheinigung?
Wird ein größeres Material- oder Werkstofflos für unterschiedliche Verwendungszwecke aufgeteilt, müssen die entstehenden Teilstücke eindeutig gekennzeichnet und dokumentiert werden. Man spricht hier vom sogenannten „Umstempeln“: Jedes Teilstück erhält eine neue, nachvollziehbare Kennzeichnung, die eindeutig auf das ursprüngliche Werkstoffzeugnis zurückführt.
Die zugehörige Bescheinigung wird nach den Vorgaben der EN 10204 ausgestellt – je nach Anforderung als Abnahmeprüfzeugnis (3.1/3.2) oder Werksbescheinigung/Werkszeugnis (2.1/2.2). Entscheidend ist dabei immer: Die Rückverfolgbarkeit zum Originalzeugnis bleibt lückenlos erhalten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit auch bei geteilten Materiallosen
- Rechtssichere Dokumentation für Ihre Kunden, Abnehmer und Auditoren
- Zeit- und Kostenersparnis, da Sie kein eigenes Prüflabor benötigen
- Normgerechte Umsetzung nach EN 10204, abgestimmt auf Ihre branchenspezifischen Anforderungen (z. B. Druckgeräterichtlinie, Anlagen- und Behälterbau, Stahlbau)
- Schnelle Bearbeitung, damit Ihre Lieferketten nicht ins Stocken geraten
Verfahrensweise
- Materialanlieferung – Sie liefern das Material inklusive des vorhandenen Original-Werkstoffzeugnisses an.
- Prüfung und Zuordnung – Wir prüfen das Zeugnis und ordnen es dem angelieferten Material eindeutig zu.
- Trennschnitt und Kennzeichnung – Nach dem Zuschnitt werden die Teilstücke normgerecht gekennzeichnet (umgestempelt).
- Ausstellung der Bescheinigung – Sie erhalten die neue Umstempelbescheinigung mit vollständigem Verweis auf das Ursprungszeugnis.
Für wen ist diese Leistung relevant?
Unsere Umstempelbescheinigungen richten sich insbesondere an:
- Stahl- und Metallhändler
- Anlagen- und Maschinenbauer
- Behälter- und Druckgerätebau
- Stahlbauunternehmen
- alle Betriebe, die Werkstofflose für unterschiedliche Projekte oder Kunden aufteilen müssen


